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Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Der Magistrat der Stadt Reinheim ist bemüht, seine Website www.zukunftspark-reinheim.de im Einklang mit § 14 des Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetzes (HessBGG) in Verbindung mit der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (BITV HE 2019) barrierefrei zugänglich zu machen. Angestrebt wird die Konformität mit den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf der Stufe AA.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist aufgrund der nachstehend aufgeführten Ausnahmen teilweise mit den Anforderungen vereinbar. Grundlage dieser Einschätzung ist eine Selbstbewertung, die im Zuge der Erstellung der Website vorgenommen wurde. Eine abschließende externe Prüfung nach der BITV HE 2019 ist bisher nicht erfolgt.

Maßnahmen zur Unterstützung der Barrierefreiheit

Bei der Umsetzung dieser Website wurde Barrierefreiheit von Beginn an berücksichtigt. Unter anderem wurden folgende Maßnahmen umgesetzt:

  • eine semantische Seitenstruktur mit klarer Überschriftenhierarchie sowie ausgezeichneten Seitenbereichen (Navigation, Hauptinhalt, Fußbereich),
  • ein Sprunglink, der das direkte Ansteuern des Hauptinhalts ermöglicht,
  • die Bedienbarkeit der interaktiven Elemente – Navigation, Branchen-Karussell, Dialogfenster und Kontaktformular – per Tastatur mit sichtbaren Fokus-Markierungen,
  • Alternativtexte für informative Bilder; rein dekorative Grafiken sind entsprechend ausgezeichnet,
  • beschriftete Formularfelder mit gekennzeichneten Pflichtangaben und automatischer Vervollständigung (autocomplete) gängiger Angaben,
  • eine Textalternative in Form eines einblendbaren Transkripts zum Grußwort-Video; das Luftbild-Video ist ein Video ohne Ton und als solches gekennzeichnet,
  • die Berücksichtigung der Systemeinstellung „Bewegung reduzieren“ (prefers-reduced-motion): Animationen, Übergänge und automatisches Scrollen werden in diesem Fall reduziert bzw. deaktiviert,
  • ein responsives Layout, das die Vergrößerung der Schrift und die Nutzung auf unterschiedlichen Geräten ermöglicht.

Nicht barrierefreie Inhalte und Funktionen

Die nachfolgend genannten Inhalte sind aus den jeweils angegebenen Gründen nicht oder nicht vollständig barrierefrei:

  • Interaktiver Bebauungsplan (Kartendienst): Der Bebauungsplan wird über einen externen Kartendienst eines Drittanbieters (KC-Systemhaus, Bürgerportal Hessen) in einem neuen Fenster bereitgestellt. Auf dessen Barrierefreiheit haben wir keinen Einfluss; eine vollständige Bedienbarkeit per Tastatur und Screenreader kann dort nicht gewährleistet werden.
  • Grußwort-Video: Das Video enthält derzeit keine synchronen Untertitel. Als gleichwertige Alternative steht der gesprochene Inhalt vollständig als einblendbares Transkript zur Verfügung.

Wir arbeiten daran, die genannten Einschränkungen schrittweise zu beheben.

Feedback und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten dieser Website aufgefallen oder benötigen Sie Informationen in einer barrierefreien Form? Bitte wenden Sie sich an uns:

Magistrat der Stadt Reinheim
Cestasplatz 1
64354 Reinheim
Telefon: 06162 805-122
E-Mail: buergerservice@reinheim.de

Durchsetzungsverfahren

Sind Sie mit der Bearbeitung Ihrer Rückmeldung nicht zufrieden, können Sie sich an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Hessen wenden:

Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik
Landesbeauftragte für barrierefreie Informationstechnik, Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Neuen Bäue 2
35390 Gießen
Telefon: 0641 303-2901
E-Mail: ueberwachung-lbit@rpgi.hessen.de

Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit wurde am 29. Juli 2026 auf Grundlage einer Selbstbewertung erstellt.

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